Zollrecht

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Das Thema ESG ist mittlerweile auch in der Exportkontrolle angekommen – das machen Menschenrechtsgesichtspunkte in der Dual-Use-Verordnung der EU oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz deutlich. Doch stellt sich gerade für im Außenhandel tätige Wirtschaftsbeteiligte die Frage, wie ESG und Trade Compliance miteinander verknüpft sind und welche Herausforderungen sowie Anforderungen sich daraus ergeben.

Alle Waren, die in ein Land ein-, ausgeführt oder transitiert werden, müssen bei der Zollverwaltung angemeldet werden. Auf der Grundlage von verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen werden die Vorschriften und Bedingungen beim Grenzübertritt der Waren überprüft und stichprobenweise kontrolliert: Um welches Produkt handelt es sich konkret, wer führt den Transport durch, wer erteilt die Aufträge, handelt es sich um Zwischenprodukte, liegen die erforderlichen Dokumente, Bewilligungen, Zertifikate vor? Könnte das Produkt unter ein «ESG-Gesetz» fallen? Welche Gesetze werden im ESG-Bereich bei der Zollanmeldung angewandt? Wie sehen die Verantwortlichkeiten aus?

Carbon Border Adjustment Mechanism

Wichtig in diesem Zusammenhang sind Melde- und Zertifikatspflichten für bestimmte Einfuhrwaren, Embargomaßnahmen der EU und sonstige außenwirtschaftsrechtliche Restriktionen, Antidumping-Zölle, erhöhte Compliance- oder Governance Anforderung an die Zollabteilung sowie die Sicherstellung nachhaltiger Lieferketten. Der Carbon Border Adjustment Mechanism CBAM – also der CO2-Grenzausgleichsmechanismus – fordert von Unternehmen in der EU, die Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Eisen, Stahl oder Wasserstoff importieren, dass einhergehende Kohlendioxidemissionen, die in den Importen dieser Produkte aus Ländern außerhalb der EU enthalten sind, gemeldet und ausgeglichen werden müssen. Seit Beginn der Übergangsphase im Oktober 2023 gilt eine Meldepflicht für Importeure. Berichtet werden müssen unter anderem die entstehenden Emissionen pro Tonne der importierten Waren. Die Kompensation der Emissionen, die den Kauf sogenannter CBAM-Zertifikate nach sich zieht, wird nach Ende der Übergangsphase (ab Januar 2026) beginnen.

Zwei Arten von Kosten

Für Unternehmen verursacht CBAM zwei Arten von Kosten: Für CBAM-Zertifikate, deren Preis auf dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) basiert, und für die Sammlung und Berichterstattung emissionsbezogener Daten. Da CBAM also ein wichtiger Hebel auf dem Weg Europas zum ersten klimaneutralen Kontinent ist, können betroffene Unternehmen schon jetzt mit Vorbereitungsmaßnahmen beginnen.

Mit unserem weiterhin bestehenden und bereits von zahlreichen Unternehmen beanspruchten CBAM-Ready-Sprint bereiten wir Ihr Unternehmen durch folgende Ansätze bestmöglich auf die neuen Regelungen vor:

  • Betroffenheitsanalyse
  • Stammdatenpflege durch unsere Tarifexperten
  • Unterstützung bei der Berichtspflicht durch unsere digitale Lösung
  • CBAM-Konzeption
  • Kommunikation mit Ihren Lieferanten
  • Umfeldanalyse zum CBAM
  • Analyse der vorliegenden Strukturen und Daten und deren Nutzung für CBAM
  • Fachliche Konzeption mit Zuständigkeiten, IT-Unterstützung, Change Management, Ablauf- und Aufbauorganisation, Eskalationspunkte
  • Prozesskonzeption
  • Datenerhebung
  • Digitale Lösung zur Erfüllung von Meldepflichten nach CBAM (Carbon Pricing Reporter)

Weitere Services

  • ESG-Due Diligence: Bewertung des Deal Risikos aus ESG-Perspektive sowohl Buyer/Seller als auch strategische Post-Deal-Strukturierung
  • Tax Governance: Identifizierung und Darstellung von ESG-Funktionen in der internen Zollorganisation z. B. im Rahmen von internal Reviews und Unterstützung bei der Umsetzung von Optimierungsempfehlungen sowie bei der Einhaltung länderspezifischer Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten
  • Monitoring rechtlicher Entwicklungen
  • Fit für CBAM Sprint

Wie können wir Sie noch unterstützen?

Identifizierung von Produkten

Anhand der historischen Daten des Unternehmens können wir analysieren, ob die Produkte des Unternehmens unter die CBAM-Verordnung fallen.

Die Analyse setzt voraus, dass die Zolltarifnummern der importierten Waren korrekt ermittelt wurden.

Wir unterstützen Sie auch bei der Produktklassifizierung und Prozessentwicklung, damit Sie Ihre eigenen Produkte in Zukunft selbst klassifizieren können.

Datensammlung für die CBAM-Berichterstattung

Die CBAM-Berichterstattung erfordert, dass Unternehmen Emissionsdaten von Lieferanten und Herstellern ermitteln. Aus diesem Grund müssen die Vertragsklauseln der Unternehmen möglicherweise geändert werden, um sicherzustellen, dass die Lieferanten und Hersteller dem Käufer die erforderlichen Informationen für die Berichterstattung zur Verfügung stellen. Über unsere lokalen Netzwerkgesellschaften außerhalb der EU können wir die Datenerfassung erleichtern und bei der Anpassung von Vertragsklauseln helfen. Zur Unterstützung von Unternehmen haben wir mit dem „Trade Data Hub“ eine Berichtslösung entwickelt, die die Datenerfassung automatisiert und Hersteller und Lieferanten befähigt, die erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

Trade Data Hub

Mit dem „Trade Data Hub“ kann Ihr Unternehmen die CBAM-bezogenen Kosten durch die Automatisierung der emissionsbezogenen Datenerfassung und der CBAM-Berichterstattung senken. Als zusätzlicher Service kann unser Tool mit dem ERP-System des Unternehmens verbunden werden, was eine Echtzeitüberwachung der Importe des Unternehmens und der mit den Lieferketten verbundenen Kosten ermöglicht. Mit einem Add-on kann Ihr Unternehmen die Warenströme und Akteure ermitteln, deren Kosten in Ihren Lieferketten berücksichtigt werden müssen, sowie die zukünftigen Ausgaben im Zusammenhang mit Emissionen erfassen. Darüber hinaus können Sie die mit den Lieferketten verbundenen CBAM-Kosten mit unserem Tool „Global Rate Finder“ eingehender analysieren, um potenzielle Änderungen in der Lieferkette vorzunehmen.

CBAM auf einen Blick

Erfahren Sie in unserem Onepager alles Wissenswerte rund um den CO2-Grenzausgleichsmechanismus „CBAM“. Lesen Sie kurz und knapp, was berichtet werden muss, wer und was betroffen ist, warum es jetzt gilt zu handeln und wie wir Sie mit unserem CBAM-Sprint unterstützen.

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Ihr Ansprechpartner

Patrick Kalski Director, PwC Germany

patrick.kalski@pwc.com +49 151 16155570

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