Data Litigation

Abwendung von Belastungen in einem Bereich mit erhöhtem finanziellem Risikoprofil

Neue Rechtsakte im Cyber- & Datenrecht

Blick auf den Markt: Mehr Verfahren

Die Zahl der streitigen Verwaltungs- und (zivilrechtlichen) Gerichtsverfahren im Bereich des Datenschutzes und Datenrechts nimmt – sowohl international wie in Deutschland – stetig zu: Anzahl und Höhe der durch Datenschutzaufsichtsbehörden verhängten Bußgelder steigen, gegen die sich Unternehmen wehren. Hinzu kommen neue, bußgeldbewehrte Rechtsakte im Cyber- & Datenrecht, die weitere Verfahren nach sich ziehen werden. Aber auch zivilgerichtlich geltend gemachte Ansprüche von Betroffenen auf Auskunft, Löschung o.ä. steigen erheblich an. Hinzu kommt ein Trend zu Massen- und Kollektivklagen: Verbraucherschutzverbände, Inkassounternehmen, Prozessfinanzierer, spezialisierte Anwaltskanzleien und Legal-Tech-Unternehmen stehen in den Startlöchern, bei Datenpannen und Datenschutzverletzungen mit einer Vielzahl von Betroffenen Ansprüche kumuliert geltend zu machen.

Zunahme zivilrechtlicher Klagen

Strategie und Prävention

Für Unternehmen ist es vor diesem Hintergrund wichtig, sich frühzeitig und strategisch mit den Herausforderungen der Data Litigation auseinanderzusetzen. Eine präventive klare Verteilung von Aufgaben ermöglicht eine schnellere und stringente Reaktion. Auch die Schaffung von Prozessen und IT-Strukturen, die eine schnelle Erfüllung von Betroffenenrechten ermöglichen, reduziert das Risiko von Verfahren. Die gilt vor allem in Bereichen, in denen mit Ansprüchen gerechnet werden muss, wie bei Auskunftsansprüchen von ausscheidenden Beschäftigten. Dazu gehört auch, dass die Datenschutzfunktion in den Incident Response und Crisis Management-Prozess verankert wird.

Umgang mit Bußgeldverfahren

Das Bußgeldrisiko kann schon in der Vorphase einer Auseinandersetzung mit einer Behörde erheblich reduziert werden: Bei Anfragen der Aufsichtsbehörden ist es wichtig, die Intention zu verstehen und eine Eskalation des Verfahrens – soweit möglich – zu vermeiden. Auf behördliche Prüfungen sollte man sich sorgfältig vorbereiten, auch wenn der zeitliche Vorlauf knapp sein sollte. Bei all dem muss außerdem die Bearbeitung von behördlichen Untersuchungen und etwaigen parallelen Zivilgerichtsverfahren aufeinander abgestimmt sein.

Umgang mit Schadensersatzklagen

­Bei Schadensersatzklagen ist die Rechtsprechung bislang noch heterogen. Die zunehmende Anzahl von Entscheidungen, aber auch die ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung erlauben es dennoch, die Erfolgsaussichten immer besser abzuschätzen und die Verteidigungsstrategie festzulegen. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr bei Schadensersatzansprüchen ist die Sogwirkung. Eine negative Gerichtsentscheidung kann nicht nur die Reputation des Unternehmens schädigen, sondern auch zu weiteren Verfahren führen. Umso wichtiger ist die Analyse der Erfolgsaussichten sowie der Prozessrisiken, das Ausloten von Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung und natürlich – nicht jeder Streit lässt sich außergerichtlich beilegen – die Entscheidung über die Prozessstrategie und Vertretung vor Gericht, sei es in Einzelverfahren oder Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes. Wir beraten und vertreten Sie in jedem Stadium einer Auseinandersetzung.

Massenverfahren: Einsatz von Legal Tech

Massenverfahren und Sammelklagen bergen wachsende Risiken für Unternehmen. Legal-Tech-Anbieter ermöglichen es, Forderungen „per Knopfdruck“ geltend zu machen. Zugleich bringen Klägerkanzleien oft Hunderte potenzieller Kläger zusammen und erhöhen somit Drohpotenzial und Vergleichsdruck. Das Problem: Durch die große Zahl an gleichgelagerten Vorgängen und Rechtsstreitigkeiten entstehen erhebliche Datenmengen. Die Anträge, Forderungsschreiben und Klagen müssen gesichtet, analysiert und fristgerecht bearbeitet werden. Dies erfordert viel Personal.

Mit der Mass Claims Machine verfügen wir über eine hochmoderne, technologisch effiziente Lösung, die sonst langwierige Prozesse enorm beschleunigt. Unsere Mandanten sparen dadurch Ressourcen, gewinnen viel Zeit und behalten stets den vollen Überblick über alle Vorgänge und Kennzahlen. Weitere Informationen zu unserer Mass Claims Machine können hier abgerufen werden.

Unsere Services

  • Beratung zu Strategie & Prävention einschließlich einer effizienten außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Rechtliche Analyse des (behaupteten) Datenschutzverstoßes
  • Verwaltungs- und Bußgeldverfahren: Beratung und Unterstützung bei der Zusammenarbeit und Kommunikation mit Behörden, Vertretung in Verfahren
  • Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche: Prozessrisikoanalyse Spezialisierte Beratung sowie eine strategisch gesteuerte Verteidigung Entwicklung von Compliance-Strategien zur Nachbereitung und Prävention von (weiteren) Datenschutzverletzungen
  • Beratung und Vertretung in Massenverfahren mit modernen Legal Tech Anwendungen.

Ihre Ansprechpartner:in

Dr. Jan-Peter Ohrtmann Partner, PwC Germany

jan-peter.ohrtmann@pwc.com +49 211 9812 572

Stefan Gentzsch, LL.M. Partner, PwC Germany

stefan.gentzsch@pwc.com +49 69 9585 3477

Dr. Roman Dörfler, LL.M. Partner, PwC Germany

roman.doerfler@pwc.com +49 30 2636 4390

Kathrin Averwald Senior Manager, PwC Germany

kathrin.averwald@pwc.com +49 541 3304 169

© 2017 - 2025 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.

Impressum

Datenschutzerklärung

Cookie-Einstellungen